Neue Corona-Verordnung
+++ Krisenstab - Info +++ Rheinland-Pfalz: Neue Leitlinien
„EGplus“ - das Beiheft zum evangelischen Gesangbuch
Stand 6. Juli 2021
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Die Verordnung sieht weitere Lockerungen vor.
• Insbesondere kann nun auch in Innenräumen während des Gottesdienstes ohne Maske gesungen werden.
• Der Gemeindegesang soll allerdings auf ein Minimum reduziert werden; dazu gehören die Liturgie und wenige Lieder mit wenigen Strophen.
• Es ist bei fester Bestuhlung möglich, den Abstand durch Besetzung jedes zweiten Platzes und in der Vorder- und Hinterreihe jeweils versetzt (wie bei einem Schachbrett) zu besetzen.
• Es gibt jedoch keine Regel, die ermöglicht, dass Geimpfte, Genesene und Getestete oder Personen eines Haushaltes zusammensitzen können.
• Der Krisenstab empfiehlt, die Maske während des Singens zu tragen, insbesondere in kleineren Räumen und bei einem durch versetztes Sitzen verringerten Abstand.
• Auch Chöre und Blasinstrumente können wieder singen und spielen, die Anzahl der Teilnehmenden ist jeweils abhängig von den räumlichen Verhältnissen.
• Der Krisenstab empfiehlt als Richtgröße weiterhin 8 – 10 Personen.
• Gemeindefeste und andere Veranstaltungen sind möglich, ebenso Ausflüge und Freizeiten (mit Negativnachweis).
• Veranstaltungen sind in Innenräumen mit bis zu 350 Personen möglich, im Freien mit bis zu 500 Personen.