Christliche Hochzeit
Glückliche Paare empfinden ihre Liebe als ein Geschenk des Himmels – als etwas, das ihnen anvertraut ist und wofür sie dankbar sind. Viele möchten darum nach einer Zeit des Kennenlernens heiraten und eine eigene Familie gründen. Zu dem momentanen Glück kommt dann die Entscheidung für den gemeinsamen Lebensweg.
Wenn Sie sich entscheiden zu heiraten, geben Sie Ihrer Liebe eine Richtung und ein Ziel. Gerade heute, wo Liebe und Glück so vergänglich erscheinen, setzen Sie ein Zeichen gegenseitigen Vertrauens. Mit der Hochzeit, der kirchlichen „Trauung“, vertrauen Sie darauf, dass Gott Ihre Beziehung bejaht und stärkt. Im Traugottesdienst empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht – auch zum rechten Tun. Zugleich wählen Sie einen besonderen Rahmen für den „schönsten Tag Ihres Lebens“. Dieser Gottesdienst anlässlich der Eheschließung ist auch ein öffentliches Versprechen als Paar und Familie miteinander zu leben.
Trauungen in Dienheim finden ausschließlich in unserer Kirche statt. Für eine Trauung entstehen Mitglieder der evangelischen Kirche (egal, von woher sie kommen) keine Kosten außer denen für den Blumenschmuck der Kirche und das Honorar für die Organisten und Küster.
Ihren Wunschtermin sollten Sie so früh wie möglich mit dem Pfarrer abstimmen, um sich den Termin zu sichern. Dann wird ein Traugespräch vereinbart, bei dem man sich einander kennenlernt und erste Absprachen trifft. Es folgt ein zweites Gespräch in der Kirche, wo der Gottesdienst zusammen besprochen wird. Dabei können auch viele Unsicherheiten genommen werden, denn dieser Tag soll schließlich ein schöner werden.
Hinweis: Auf der rechten Seiten finden Sie verschiedene PDF-Dateien als Möglichkeit zur Mitgestaltung ihrer Hochzeit sowie wichtige Formulare zur Anmeldung.
Vertraut den neuen Wegen
Bereits seit 2002 sind Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in der EKHN möglich. Seit dem 1. Januar 2019 heißen sie nun auch offiziell „Trauungen”. Das beschloss die Synode der EKHN im November 2018 mit großer Mehrheit.
Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland war die EKHN die zweite evangelische Landeskirche, die 2002 eine Segnung homosexueller Paare ermöglichte. Dies hatte die EKHN-Synode nach einer theologischen Diskussion auf breiter Ebene in den 90er Jahren beschlossen.
2013 erfolgte ein weiterer Schritt: Die Lebensordnung der EKHN wurde so überarbeitet, dass die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt wurden. Sie können nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden.