EKD-Synode
Andreas Barner und Volker Jung kandidieren wieder für Rat der EKD
EKD Sitz in Hannover (Archivbild)
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Prof. Dr. Andreas Barner ist Vorsitzender der Unternehmensleitung der Boehringer Ingelheim GmbH und Präsident des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft. Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2015 in Stuttgart ist er Kirchentagspräsident.
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Kirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung
Insgesamt kandidieren 13 Theologinnen und Theologinnen sowie 9 Personen aus anderen Berufen, die sich zumeist ehrenamtlich in der evangelischen Kirche engagieren. Die Wahl ist für den 9. November geplant.
Neun Kandidatinnen und Kandidaten waren schon im alten Rat, dessen Amtszeit im November endet. Darunter sind der Unternehmer Andreas Barner (Ingelheim), der evangelische Dekan des pfälzischen Kirchenbezirks Germersheim, Michael Diener, die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) sowie der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (CDU). Aufgestellt werden zudem die leitenden Geistlichen Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt), Bischof Tobias Bilz (Dresden), Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg), die westfälische Präses Annette Kurschus und der Berliner Bischof Christian Stäblein. Auf der Liste finden sich auch Miriam Hollstein, Chefreporterin in der Funke Zentralredaktion und Tobias Faix, Professor für Praktische Theologie an der CVJM-Hochschule Kassel.
Dem Rat der EKD gehören 15 Mitglieder an
Sie freue sich, „dass so viele Menschen bereit sind, die Zukunft der Kirche im Rat der EKD mitzugestalten und ihre unterschiedlichen Fähigkeiten einbringen wollen”, erklärte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich. Dem Rat der EKD, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die im Mai gewählte Präses der Synode steht kraft ihres Amtes als Mitglied des neuen Rates bereits fest.
Wahl während der EKD-Synode
Der neue Rat wird während der 2. Tagung der 13. Synode der EKD gewählt, die vom 7. bis 10. November in Bremen stattfindet. Wahlberechtigt sind die 128 Mitglieder der 13. EKD-Synode und die in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen. Dabei hat jede Landeskirche eine Stimme. Weitere Personen können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden.
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