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Der (öffentliche) Gottesdienst

Immer wieder erreicht uns die Frage, ob man zu diesem oder jenem Gottesdienst auch kommen dürfe, obwohl man nicht eingeladen sei. Die Antwort ist immer: Ja. Gottesdienste in unserer Bonifatiuskirche sind ohne Ausnahme öffentlich. Jeder und jede ist willkommen, auch bei Andachten, Hochzeiten und Beerdigungen. Wenn Sieinnerhalb der Familie Streitigkeiten haben, klären Sie das bitte im Vorfeld selbst ab.

Das Hausrecht hat der Kirchenvorstand und wird davon nur bei grobem Fehlverhalten Gebrauch machen, aber im Vorfeld niemanden ausschließen. Ich als Pfarrer habe nur das sogenannte „Kanzelrecht“ und bestimme, wer den Gottesdienst leiten darf. 

Wir feiern Gottesdienste und kommen dabei gleichwertig vor Gott – deshalb fragen wir nicht nach Zugehörigkeit, persönlichen Streitigkeiten oder Glaubensstand. Wir betreiben keine Geheimniskrämerei oder Hokuspokus, sondern wollen im Namen Gottes dazu einladen, Glauben zu erfahren und zu teilen.

Liturgie

Der Begriff „Liturgie“ stammt aus dem Griechischen „leiturgia“ und lässt sich mit öffentlichem Dienst“ übersetzten. Die Liturgie, die den Ablauf eines Gottesdienstes bestimmt, kann sehr unterschiedlich sein, je nach christlicher Konfession oder Art des Gottesdienstes oder Andacht (Taizé; School’s Out etc.). Sie ist außerdem davon abhängig, ob dabei das Abendmahl oder eine Taufe gefeiert wird und ob es zum Beispiel ein Oster- oder Weihnachtsgottesdienst ist.

 

Allen Gemeinsam ist aber eine Dreiteilung:

 

1)     Anfangsteil mit Begrüßung, Psalm, Gebet und Liedern. Dadurch kommen wir im Gottesdienst gedanklich an und sammeln uns.

2)     Bekenntnisteil mit Lesung, Predigt oder Impuls. Jetzt sind wir bereit, uns mit dem heutigen Thema auseinanderzusetzen. Vielleicht nehmen wir etwas für unser Leben mit.

3)     Abschlussteil mit Fürbittengebet, Vater Unser, Abkündigungen und Segen. Wir bringen unsere Gebete vor Gott, danach bereiten wir uns auf den Weg nach Hause vor.

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